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Leistungen

Wir sind keine Rechtsanwälte, sondern erfahrene Berater

Ob Dienstvertrag, Arbeitsvertrag, Probezeit oder Kündigung – wir bieten fundierte Beratung zu arbeitsrechtlichen Themen und zum Personalwesen.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsanwälte sind und Dokumente ausschließlich als „Entwurf“ zur Verfügung stellen dürfen.

Wichtige Hinweise

Wir übernehmen keine Parteienvertretungen oder Leistungen, die ausschließlich Rechtsanwälten vorbehalten sind.

Vielfältige Unterstützung

Unsere Dienstleistungen decken verschiedene Bereiche ab, um den Bedürfnissen von Arbeitgebern, Dienstgebern, Steuerberatern und deren Klienten gerecht zu werden.

Wir bieten Beratung zu einer Vielzahl von Themen, darunter:

Dienstvertrag, Arbeitsvertrag Erläuterung zu rechtssicheren Verträgen für Arbeitnehmer und Dienstgeber.

Probezeit Was Sie über die Probezeit wissen müssen.

Kündigung, einvernehmliche Auflösung, Entlassung Beratung rund um Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Arbeitszeitmodelle Von Fixarbeitszeit über Gleitzeit bis hin zu Minus- und Plusstunden – wir klären auf.

Mindestlohn, Mindestgehalt Informationen zu den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

Kollektivvertragseinstufung Einstufung Ihrer Mitarbeiter:innen gemäß dem anzuwendenden Kollektivvertrag wie z. B.: Metallindustrie, Metallgewerbe, Information und Consulting, Handel, etc..

Reisezeit vs. Arbeitszeit Klarheit schaffen bei Reisezeiten im Zusammenhang mit Arbeitszeit.

Mutterschutz, Karenz, Elternteilzeit Umfassende Beratung zu familienfreundlichen Arbeitsmodellen.

Arbeitsrecht bei Krankheit Unterstützung im Umgang mit arbeitsrechtlichen Fragen bei Krankheitsfällen.

Abmahnung Handlungsempfehlungen bei arbeitsrechtlichen Konfliktsituationen.

Mitarbeiter:in erscheint nicht am Arbeitsplatz Lösungsansätze für das Management von unentschuldigter Abwesenheit.

Vertragswesen Erstellung von Vertragsentwürfen sowie Zusätze zu Arbeits- bzw. Dienstverträgen.

Ihre Sicherheit, Unsere Priorität

Bitte beachten Sie, dass wir als erfahrene Berater keine Rechtsanwälte sind.
Unsere bereitgestellten Unterlagen werden lediglich als „Entwurf“ ausgehändigt.

Unser Ziel ist es, Ihnen eine solide Grundlage zu bieten. Mit dieser können Sie gemeinsam mit Ihren Rechtsberatern die besten Entscheidungen für Ihr Unternehmen treffen.

Unser Leistungsumfang beinhaltet nicht die Beratung von:

  • Betrieben, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) unterliegen,
  • Hotellerie und Gastgewerbebetrieben und
  • sozialversicherungsrechtlichen Themen wie z.B. die Entsendungen von Mitarbeiter:innen usw.

Unsere Dienstleistungen umfassen nicht die Arbeitskräfteüberlassung oder die Personalverrechnung nach dem BibuG.